1. AMS Qualifizierungsförderung für Beschäftigte


Wenn Sie Personen in einem vollversicherungspflichtigen oder karenzierten Arbeitsverhältnis beschäftigen, dann können Sie diese Förderung beantragen.

Für wen kann die Förderung beantragt werden?

  • Beschäftigte über 45 Jahre
  • Männer unter 45 mit höchstens Pflichtschulabschluss
  • Frauen unter 45 mit höchstens LAP

Was wird gefördert?

  • Kurse, die zur beruflichen Qualifizierung beitragen (z.B. Deutschkurse mit mind. 16 Unterrichtseinheiten)
  • NEU: Live-Online-Kurse, Hybridkurse (Mix aus Präsenz- und Online-Kurs)

Was wird gefördert?

  • 50 % der Kurskosten

Wie können Sie die Förderung beantragen?

  • Bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn
    • Sie fordern von der GemNova Akademie ein Kursangebot an.
    • Sie beantragen die Förderung über ihr eAMS-Konto für Unternehmen.

    • Sie bekommen von der GemNova Akademie eine Rechnung für den Deutschkurs. Diese bezahlen sie gleich. Die Hälfte der Kosten bekommen Sie nach dem Kurs vom AMS zurück.

  • Nach Kursende
    • Sie bekommen von der GemNova Akademie das Deutschkurs-Zertifikat, auf dem die Anwesenheitszeiten angeführt sind.
    • Beachten Sie: Damit Sie die Förderung erhalten, muss der*die Arbeitnehmer*in mindestens zu
      75 %
      im Kurs anwesend gewesen sein.

    • Sie reichen diese Rechnung beim AMS ein.


2. Förderung des Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF)


Wenn Sie gewerblicher Arbeitskräfteüberlasser (AKÜ) mit Sitz im In- und Ausland (beitragspflichtig nach § 22d Abs 2 AÜG) sind und Zeitarbeitskräfte beschäftigen, dann können Sie diese Förderung beantragen.

Für wen kann die Förderung beantragt werden?

  • Zeitarbeitskräfte mit aufrechtem Arbeitsverhältnis in Ihrem Unternehmen

Was wird gefördert?

  • Deutschkurse inkl. Prüfung

Was wird gefördert?

  • 100 % der Kurskosten
  • 50 % der Kurskosten, wenn die Zeitarbeitskraft den Kurs zu weniger als 75 % besucht hat, die restlichen 50 % bezahlt die Zeitarbeitskraft

Wie können Sie die Förderung beantragen?

  • Vor Kursbeginn
    • Sie als AKÜ registrieren sich im SWF-Onlineportal, Ihnen wird ein Zugang freigeschaltet.
    • Sie fordern von der GemNova Akademie ein Kursangebot an.

    • Sie geben die Daten unseres Angebots in das
      SWF-Onlineportal ein.

    • Sie geben die Daten der Zeitarbeitskraft in das
      SWF-Onlineportal ein.

    • Bei Förderzusage:
      • Sie laden die angeforderten Förderunterlagen im SWF-Onlineportal hoch (Ausbildungsantrag, Datenschutz-Einwilligungserklärung, ÖGK-Anmeldung).
      • Zusätzlich muss die Zeitarbeitskraft der Förderung zustimmen, dazu erhält sie eine automatisierte E-Mail des SWF-Onlineportals mit der Bitte auf den Bestätigungslink zu klicken. Nach der Zustimmung der Zeitarbeitskraft können Sie den Antrag im SWF-Onlineportal offiziell einreichen.


  • Nach Kursende
    • Die Endabrechnung (brutto und ausgestellt auf die Zeitarbeitskraft) sowie Teilnahme-und Anwesenheitsbestätigungen bzw. Zertifikate/Zeugnisse werden von der GemNova Akademie im SWF-Onlineportal hochgeladen.
    • Anschließend wird der Deutschkurs vom SWF bezahlt.