
1. AMS QUALIFIZIERUNGSFÖRDERUNG FÜR BESCHÄFTIGTE
Wenn Sie Personen in einem vollversicherungspflichtigen oder karenzierten Arbeitsverhältnis beschäftigen, dann können Sie diese Förderung beantragen.
Für wen kann die Förderung beantragt werden?
- Beschäftigte über 45 Jahre
- Männer unter 45 mit höchstens Pflichtschulabschluss
- Frauen unter 45 mit höchstens LAP
Was wird gefördert?
- Kurse, die zur beruflichen Qualifizierung beitragen (z.B. Deutschkurse mit mindestens 16 Unterrichtseinheiten)
- NEU: Live-Online-Kurse, Hybridkurse (Mix aus Präsenz- und Online-Kurs)
Wieviel wird gefördert?
- 50 % der Kurskosten
Wie können Sie die Förderung beantragen?
BIS SPÄTESTENS EINE WOCHE VOR KURSBEGINN
- Sie fordern von der GemNova Akademie ein Kursangebot an.
- Sie beantragen die Förderung über ihr eAMS-Konto für Unternehmen.
- Sie bekommen von der GemNova Akademie eine Rechnung für den Deutschkurs. Diese bezahlen sie gleich. Die Hälfte der Kosten bekommen Sie nach dem Kurs vom AMS zurück.
NACH KURSENDE
- Sie bekommen von der GemNova Akademie das Deutschkurs-Zertifikat, auf dem die Anwesenheitszeiten angeführt sind.
- Beachten Sie: Damit Sie die Förderung erhalten, muss der*die Arbeitnehmer*in mindestens zu 75 % im Kurs anwesend gewesen sein.
- Sie reichen diese Rechnung beim AMS ein.

2. FÖRDERUNG DES SOZIAL- UND WEITERBILDUNGSFONDS (SWF)
Wenn Sie gewerblicher Arbeitskräfteüberlasser (AKÜ) mit Sitz im In- und Ausland (beitragspflichtig nach § 22d Abs 2 AÜG) sind und Zeitarbeitskräfte beschäftigen, dann können Sie diese Förderung beantragen.
Für wen kann die Förderung beantragt werden?
- Zeitarbeitskräfte mit aufrechtem Arbeitsverhältnis in Ihrem Unternehmen
Was wird gefördert?
- Deutschkurse inkl. Prüfung
Wieviel wird gefördert?
- 100% der Kurskosten
- 50 % der Kurskosten, wenn die Zeitarbeitskraft den Kurs zu weniger als 75 % besucht hat, die restlichen 50 % bezahlt die Zeitarbeitskraft
Wie können Sie die Förderung beantragen?
VOR KURSBEGINN
- Sie als AKÜ registrieren sich im SWF-Onlineportal, Ihnen wird ein Zugang freigeschaltet.
- Sie fordern von der GemNova Akademie ein Kursangebot an.
- Sie geben die Daten unseres Angebots in das SWF-Onlineportal ein.
- Sie geben die Daten der Zeitarbeitskraft in das SWF-Onlineportal ein.
Bei Förderzusage:
- Sie laden die angeforderten Förderunterlagen im SWF-Onlineportal hoch (Ausbildungsantrag, Datenschutz-Einwilligungserklärung, ÖGK-Anmeldung).
- Zusätzlich muss die Zeitarbeitskraft der Förderung zustimmen, dazu erhält sie eine automatisierte E-Mail des SWF-Onlineportals mit der Bitte auf den Bestätigungslink zu klicken. Nach der Zustimmung der Zeitarbeitskraft können Sie den Antrag im SWF-Onlineportal offiziell einreichen.
NACH DEM KURS
- Die Endabrechnung (brutto und ausgestellt auf die Zeitarbeitskraft) sowie Teilnahme-und Anwesenheitsbestätigungen bzw. Zertifikate/Zeugnisse werden von der GemNova Akademie im SWF-Onlineportal hochgeladen.
- Anschließend wird der Deutschkurs vom SWF bezahlt.